Ich kann nicht bezahlen
Zahlungsunfähig
Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein, die Forderung zu begleichen, haben Sie die Möglichkeit, bei glaubhaft nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit eine Stundung von bis zu 24 Monaten zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie mindestens eines der folgenden Dokumente ein (nicht älter als 12 Monate):
- Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe
- Nachweis über Ergänzungsleistungen
- Verlustschein gemäss Art. 115 SchKG
- Konkursverlustschein
- Entscheid über «kein neues Vermögen»
Einreichung des Stundungsgesuchs
Übermitteln Sie uns Ihr Gesuch zusammen mit den entsprechenden Unterlagen entweder über das Kontaktformular für Schuldner oder per E-Mail an info@kredita-inkasso.ch.
Stundung
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und bei ausreichendem Nachweis
Ihrer Zahlungsunfähigkeit wird die Forderung gestundet. Sollten
zusätzliche Unterlagen erforderlich sein oder sich Änderungen
ergeben, werden wir Sie entsprechend kontaktieren.
Datenschutz
Ihre Unterlagen werden nur zur Prüfung Ihres Zahlungsvorschlages verwendet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
