Ihre Rechte
Verbindlicher Verhaltenskodex für alle Mitglieder des Verbandes «Inkasso Suisse».
Für den Verband "Inkasso Suisse" (Mitglied des europäischen Inkassoverbandes FENCA) und seine Mitglieder ist eine vertrauenswürdige Leistungserbringung die Grundlage der Geschäftstätigkeit. Mit dem seit Dezember 2020 verbindlichen Code of Conduct gibt der Verband seinen Mitgliedern klare und verbindliche Vorgaben, um eine ethisch korrekte, transparente und faire Inkassopraxis sicherzustellen. Als Mitglied des Verbandes unterliegt auch die Kredita Inkasso diesen Richtlinien.
Die Anwendung fairer und ethischer Inkassopraktiken ist uns ein grosses Anliegen, um die Interessen und Rechte sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner zu schützen.
Wenn Sie mit der Art und Weise unserer Inkassofallbearbeitung nicht einverstanden sind oder wir Ihrer Meinung nach den Verhaltenskodex verletzt haben, können Sie mittels Beanstandungsformular jederzeit eine schriftliche Beschwerde bei der Ombudsstelle Inkasso Suisse einreichen.
Sie haben gemäss Art. 25 DSG das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche Ihrer personenbezogenen Daten von der Kredita Inkasso AG verarbeitet werden. Sollten Sie unzutreffende Informationen feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Nutzen Sie das Kontaktformular «Auskunftsbegehren» für Ihre Auskunftsanfrage. Weitere Angaben zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung für Schulder sowie in unserer Datenschutzerklärung für Kundinnen, Kunden und ihre Vertreter,Lieferanten und andere Geschäftspartner.